Harmelau 25, 89584 Dächingen

Jugendschutz & Wissenswertes

Das Warten hat ein Ende: Vom 19.04. - 22.04.24 findet unser traditionelles Dächinger Frühlingsfest statt. Ihr habt Fragen bzgl. Jugendschutz und wer ins Zelt darf und wer nicht? Dann lest bitte diese Seite aufmerksam durch.

Dem Musikverein Dächingen, ist es wichtig, dass das Jugendschutzgesetz bei unserem Frühlingsfest 2024 eingehalten wird und Jugendliche ausreichend geschützt sind. Deshalb wurde folgendes festgelegt:

Freitag, 19.04.24 DIRNDLPARTY mit den Albkrachern:

  • Eintritt: Keine Altersbeschränkung
  • Ab 13 Jahren muss ein Ticket gekauft werden, bis zum vollendeten 12ten Lebensjahr ist freier Eintritt!
  • Es muss für alle Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren eine Erziehungsberechtigte Person dabei sein. Sind dies nicht die Eltern, muss eine Erziehungsbeauftragung nach §1 Abs. 1 Nr.4 des Jugendschutzgesetztes vorgelegt werden. Sie können das Formular zur „Übertragung der Wahrnehmung der Aufsichtspflicht“ hier herunterladen!
  • Die Eltern bzw. die erziehungsberechtigte Person und das minderjährige Kind müssen sich ausweisen können.
  • – Zwischen 16 und 18 Jahren muss der Personalausweis und der Partypass (siehe unten) mitgebracht werden

Samstag, 20.04.24 ROCKPARTY mit Wanted:

  • Eintritt: Keine Altersbeschränkung
  • Ab 13 Jahren muss ein Ticket gekauft werden, bis zum vollendeten 12ten Lebensjahr ist freier Eintritt!
  • Es muss für alle Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren eine Erziehungsberechtigte Person dabei sein. Sind dies nicht die Eltern, muss eine Erziehungsbeauftragung nach §1 Abs. 1 Nr.4 des Jugendschutzgesetztes vorgelegt werden. Sie können das Formular zur „Übertragung der Wahrnehmung der Aufsichtspflicht“ hier herunterladen!
  • Die Eltern bzw. die erziehungsberechtigte Person und das minderjährige Kind müssen sich ausweisen können.
  • Zwischen 16 und 18 Jahren muss der Personalausweis und der Partypass (siehe unten) mitgebracht werden

Du bist zwischen 16 und 18 Jahren und möchtest aber trotzdem an unseren Abendevents teilnehmen? Unter Einhaltung des Jugendschutzgesetzes ist das auf jeden Fall möglich!
Um dies zu erreichen, hat das „Netzwerk Neue Festkultur“ im Land Baden-Württemberg den PartyPass ins Leben gerufen. Alle jugendliche Besucher zwischen 16 und 18 Jahren benötigen diesen PartyPass für die Abendveranstaltungen beim Frühlingsfest 2024. Download Partypass Baden-Württemberg.

Hier geht es zur Offiziellen Partypass Website

So funktioniert’s:
Mit seinem Personalausweis und dem PartyPass kann der Jugendliche sich gegenüber dem Ordungspersonal ausweisen. Der PartyPass darf vom Ordnungspersonal an der Eingangskontrolle einbehalten werden und wird um 24.00 Uhr wieder ausgegeben.